Unsere internationale Beratung Services umfassen alle notwendigen Dienstleistungen für Ihre geschäftlichen Aktivitäten in Spanien
In Spanien tätig werden
Innerhalb der EU besteht ein freier Waren- und Dienstleistungsverkehr. Sie können daher von Deutschland aus in Spanien tätig werden, ohne dass es einer Gesellschaft oder Betriebsstätte in Spanien bedarf. Dennoch sind dabei einige rechtliche und steuerliche Besonderheiten zu beachten:
In Spanien E-Commerce Geschäfte tätigen
Eine besondere Form des Direktgeschäftes stellt das e-Commerce business dar. Es gelten hier besondere steuerliche Vorschriften. Im Wesentlichen mit dem Ziel die geschäftlichen Aktivitäten in diesem Bereich zu erleichtern:
In Spanien eine Betriebsstätte/Zweigniederlassung errichten
Ein Unternehmen in Spanien gründen
Falls der Umfang der geschäftlichen Aktivitäten größer wird, wählen viele Unternehmen den Weg über eine spanische Tochtergesellschaft. Dadurch kann die deutsche Muttergesellschaft bei entsprechender Gestaltung die Haftung aus den geschäftlichen Aktivitäten in Spanien ausschließen. Diese Entscheidung ist sorgfältig vorzubereiten.
Ein Gemeinschaftsunternehmen mit einem spanischen Partner gründen
In manchen Konstellationen ist es betriebswirtschaftlich sinnvoll den Markteintritt mit einem lokalen Partner gemeinsam zu gestalten. In diesem Fall bietet sich die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens an.
Ein Unternehmen kaufen
Eine schnell umsetzbare Variante für den Markteintritt und den Aufbau einer Infrastruktur vor Ort kann der Erwerb eines existierenden Unternehmens im Zielmarkt sein. Zur Vermeidung von wirtschaftlichen Schäden, ist der Erwerb eines bestehenden Unternehmens intensiv vorzubereiten.
Einen Mitarbeiter nach Spanien entsenden
In einer globalen vernetzten Geschäftswelt kommt es verstärkt zu zeitlich begrenzten Einsätzen von Mitarbeitern bei ausländischen Unternehmen der gleichen Unternehmensgruppe (Entsendung). Dem entsendeten Mitarbeiter sollten möglichst alle bürokratischen, rechtlichen und steuerlichen Themen im Zusammenhang mit der Entsendung abgenommen werden:
Eulalia Galceran
Rechtsanwältin Steuerberatung
Internationales Steuerrecht
Head of Germany-Spain Desk
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