Germany-Spain Desk

Umfassende Beratung für Ihre Geschäftsaktivitäten in Spanien

Dienstleistungen

Unsere internationale Beratung Services umfassen alle notwendigen Dienstleistungen für Ihre geschäftlichen Aktivitäten in Spanien

Sie wollen:

In Spanien tätig werden

Innerhalb der EU besteht ein freier Waren- und Dienstleistungsverkehr. Sie können daher von Deutschland aus in Spanien tätig werden, ohne dass es einer Gesellschaft oder Betriebsstätte in Spanien bedarf. Dennoch sind dabei einige rechtliche und steuerliche Besonderheiten zu beachten:

  • Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen für die vorgesehenen Tätigkeiten (Sozialversicherung, Produktsicherheitsgesetz, Verpackungsgesetz, WEEE Elektrogesetz usw.)
  • Analyse der steuerlichen Verhältnisse und Gestaltungsempfehlungen (insb. Umsatzsteuer und Ertragsteuer)
  • Steuerliche Registrierung falls notwendig
  • Steuerliche Deklaration

In Spanien E-Commerce Geschäfte tätigen

Eine besondere Form des Direktgeschäftes stellt das e-Commerce business dar. Es gelten hier besondere steuerliche Vorschriften. Im Wesentlichen mit dem Ziel die geschäftlichen Aktivitäten in diesem Bereich zu erleichtern:

  • Analyse der rechtlichen und steuerlichen Ausgangslage
  • Entwicklung von Gestaltungsempfehlungen
  • Steuerliche Registrierung falls notwendig
  • Steuerliche Deklaration (inkl. OSS)

In Spanien eine Betriebsstätte/Zweigniederlassung errichten

  • Steuerliche und rechtliche Analyse und Gestaltungsempfehlungen zu einer Betriebsstättenerrichtung
  • Vorbereitung und Koordination der Eintragung einer Zweigniederlassung in das Handelsregister
  • Steuerliche Registrierung der Betriebsstätte/Zweigniederlassung
  • Erfüllung der steuerlichen Deklarationspflichten für die Betriebsstätte

Ein Unternehmen in Spanien gründen

Falls der Umfang der geschäftlichen Aktivitäten größer wird, wählen viele Unternehmen den Weg über eine spanische Tochtergesellschaft. Dadurch kann die deutsche Muttergesellschaft bei entsprechender Gestaltung die Haftung aus den geschäftlichen Aktivitäten in Spanien ausschließen. Diese Entscheidung ist sorgfältig vorzubereiten.

  • Analyse Vorteilhaftigkeit einer Gesellschaftsgründung
  • Auswahl der passenden Rechtsform und Darstellung/Erläuterung der wesentlichen Risiken
  • Auswahl des Sitzes/Niederlassung
  • Vorbereitung aller Gründungsunterlagen (Gesellschaftsvertrag, Geschäftsordnung usw.)
  • Koordination Beurkundung mit Notar
  • Überwachung des Eintragungsprozesses
  • Gesamter steuerlicher Registrierungsprozess inkl. Eröffnungsbilanz
  • Erstellung der Finanz- und Lohnbuchhaltung und Jahresabschluss/Steuererklärungen

Ein Gemeinschaftsunternehmen mit einem spanischen Partner gründen

In manchen Konstellationen ist es betriebswirtschaftlich sinnvoll den Markteintritt mit einem lokalen Partner gemeinsam zu gestalten. In diesem Fall bietet sich die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens an.

  • Analyse Vorteilhaftigkeit eines Gemeinschaftsunternehmens
  • Auswahl der passenden Rechtsform 
  • Vorbereitung und Verhandlung des Gesellschaftsvertrages
  • Restlicher Prozess wie bei der Gründung eines Unternehmens

Ein Unternehmen kaufen

Eine schnell umsetzbare Variante für den Markteintritt und den Aufbau einer Infrastruktur vor Ort kann der Erwerb eines existierenden Unternehmens im Zielmarkt sein. Zur Vermeidung von wirtschaftlichen Schäden, ist der Erwerb eines bestehenden Unternehmens intensiv vorzubereiten.

  • Auswahl eines geeigneten Unternehmens zum Erwerb
  • Gesamter Due Diligence Prozess in allen relevanten Unternehmensbereichen
  • Gestaltung der Verträge zum Erwerb des Unternehmens (APA, SPA usw.)
  • Steuerliche Optimierung der Erwerbsstruktur
  • Rechtliche und steuerliche Integration und Übernahme der deklaratorischen Pflichten

Einen Mitarbeiter nach Spanien entsenden

In einer globalen vernetzten Geschäftswelt kommt es verstärkt zu zeitlich begrenzten Einsätzen von Mitarbeitern bei ausländischen Unternehmen der gleichen Unternehmensgruppe (Entsendung). Dem entsendeten Mitarbeiter sollten möglichst alle bürokratischen, rechtlichen und steuerlichen Themen im Zusammenhang mit der Entsendung abgenommen werden:

  • Arbeitsrechtliche Vereinbarung über die zeitlich begrenzte Entsendung
  • Klärung der Aufenthaltsrechtlichen Vorschriften
  • Unterstützung bei der Unterbringung des entsendeten Mitarbeiters
  • Unterstützung bei Umzug des entsendeten Mitarbeiters
  • Erstellung der Lohnabrechnungen für die Dauer der Entsendung bzw. Beratung der HR-Abteilung in Spanien
  • Erstellung der Steuererklärungen in Spanien für den entsendeten Mitarbeiter

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