Unsere internationale Beratung Services umfassen alle notwendigen Dienstleistungen für Ihre geschäftlichen Aktivitäten in Spanien
Innerhalb der EU besteht ein freier Waren- und Dienstleistungsverkehr. Sie können daher von Deutschland aus in Spanien tätig werden, ohne dass es einer Gesellschaft oder Betriebsstätte in Spanien bedarf. Dennoch sind dabei einige rechtliche und steuerliche Besonderheiten zu beachten:
Falls der Umfang der geschäftlichen Aktivitäten größer wird, wählen viele Unternehmen den Weg über eine spanische Tochtergesellschaft. Dadurch kann die deutsche Muttergesellschaft bei entsprechender Gestaltung die Haftung aus den geschäftlichen Aktivitäten in Spanien ausschließen. Diese Entscheidung ist sorgfältig vorzubereiten.
Eine besondere Form des Direktgeschäftes stellt das e-Commerce business dar. Es gelten hier besondere steuerliche Vorschriften. Im Wesentlichen mit dem Ziel die geschäftlichen Aktivitäten in diesem Bereich zu erleichtern:
Eine schnell umsetzbare Variante für den Markteintritt und den Aufbau einer Infrastruktur vor Ort kann der Erwerb eines existierenden Unternehmens im Zielmarkt sein. Zur Vermeidung von wirtschaftlichen Schäden, ist der Erwerb eines bestehenden Unternehmens intensiv vorzubereiten.
In manchen Konstellationen ist es betriebswirtschaftlich sinnvoll den Markteintritt mit einem lokalen Partner gemeinsam zu gestalten. In diesem Fall bietet sich die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens an.
In einer globalen vernetzten Geschäftswelt kommt es verstärkt zu zeitlich begrenzten Einsätzen von Mitarbeitern bei ausländischen Unternehmen der gleichen Unternehmensgruppe (Entsendung). Dem entsendeten Mitarbeiter sollten möglichst alle bürokratischen, rechtlichen und steuerlichen Themen im Zusammenhang mit der Entsendung abgenommen werden:
Eulalia Galceran
Rechtsanwältin Steuerberatung
Internationales Steuerrecht
Head of Germany-Spain Desk
+49 711 9978 6835 / +49 160 6507 845
eulalia.galceran@auren.de
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