Die Inflationsausgleichprämie im Verein EN

Bis Ende 2024 dürfen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern einen lohnsteuer- und sozialversicherungs-freien Aufschlag von insgesamt maximal 3.000 Euro zahlen. Die sog. Inflationsausgleichsprämie (IAP) ist Teil des dritten Entlastungspakets des Bundes. Geregelt ist sie in § 3 Nr. 11c EStG. Sie soll einen Anreiz für Arbeitgeber setzen, um Mitarbeitern die gestiegenen Preise abzufedern. Das kann auch im gemeinnützigen Sektor eine interessante Option sein. Erfahren Sie, wann und wie die IAP im Verein gezahlt werden kann.

Die Inflationsausgleichprämie im Verein EN

Bis Ende 2024 dürfen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern einen lohnsteuer- und sozialversicherungs-freien Aufschlag von insgesamt maximal 3.000 Euro zahlen. Die sog. Inflationsausgleichsprämie (IAP) ist Teil des dritten Entlastungspakets des Bundes. Geregelt ist sie in § 3 Nr. 11c EStG. Sie soll einen Anreiz für Arbeitgeber setzen, um Mitarbeitern die gestiegenen Preise abzufedern. Das kann auch im gemeinnützigen Sektor eine interessante Option sein. Erfahren Sie, wann und wie die IAP im Verein gezahlt werden kann.

Die Inflationsausgleichprämie im Verein EN

Bis Ende 2024 dürfen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern einen lohnsteuer- und sozialversicherungs-freien Aufschlag von insgesamt maximal 3.000 Euro zahlen. Die sog. Inflationsausgleichsprämie (IAP) ist Teil des dritten Entlastungspakets des Bundes. Geregelt ist sie in § 3 Nr. 11c EStG. Sie soll einen Anreiz für Arbeitgeber setzen, um Mitarbeitern die gestiegenen Preise abzufedern. Das kann auch im gemeinnützigen Sektor eine interessante Option sein. Erfahren Sie, wann und wie die IAP im Verein gezahlt werden kann.

Die Inflationsausgleichprämie im Verein EN

Bis Ende 2024 dürfen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern einen lohnsteuer- und sozialversicherungs-freien Aufschlag von insgesamt maximal 3.000 Euro zahlen. Die sog. Inflationsausgleichsprämie (IAP) ist Teil des dritten Entlastungspakets des Bundes. Geregelt ist sie in § 3 Nr. 11c EStG. Sie soll einen Anreiz für Arbeitgeber setzen, um Mitarbeitern die gestiegenen Preise abzufedern. Das kann auch im gemeinnützigen Sektor eine interessante Option sein. Erfahren Sie, wann und wie die IAP im Verein gezahlt werden kann.

Die Inflationsausgleichprämie im Verein ES-EN

Bis Ende 2024 dürfen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern einen lohnsteuer- und sozialversicherungs-freien Aufschlag von insgesamt maximal 3.000 Euro zahlen. Die sog. Inflationsausgleichsprämie (IAP) ist Teil des dritten Entlastungspakets des Bundes. Geregelt ist sie in § 3 Nr. 11c EStG. Sie soll einen Anreiz für Arbeitgeber setzen, um Mitarbeitern die gestiegenen Preise abzufedern. Das kann auch im gemeinnützigen Sektor eine interessante Option sein. Erfahren Sie, wann und wie die IAP im Verein gezahlt werden kann.

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